Unternehmenssteuerrecht

Unternehmenssteuerrecht


Jedes Unternehmen benötigt steuerliche Unterstützung, sei es in Bezug auf die Erfüllung von steuerlichen Verpflichtungen oder in Bezug auf die steuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten aus dem Tagegeschäft bzw. im Rahmen von Sonderprojekten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und Expertise sind wir in der Lage Ihnen eine umfangreiche und individuelle Steuerberatung anzubieten. Dabei haben wir stets Ihr Unternehmen im Blick und richten unsere steuerlichen Würdigungen und Vorschläge nach unternehmerischen Zielsetzungen aus. Allerdings können wir Sie neben der maßgeschneiderten Steuerberatung als Grundlage Ihrer Entscheidungsfindung auch bei der Umsetzung der zuvor entwickelten Ergebnisse unterstützen. Denn wir vereinen Steuerberatung  und Unternehmensexpertise und können Ihnen daher einen echten Mehrwert bieten. Wir verstehen uns nicht nur als Ihr steuerlicher Berater, sondern vielmehr als Teil Ihres Unternehmens und als Schnittstelle zu Ihren Fachabteilungen bei der Umsetzung von steuerlichen Themen in Ihrem Unternehmen.


Leistungen

Wir vereinen die laufende Steuerberatung mit der steuerlichen Spezialberatung. Dabei übernehmen wir das breite Spektrum an Steuerthemen innerhalb eines Unternehmens. Dazu gehört die klassische Steuerdeklaration, Überwachung von steuerlichen Fristen, Melde- und Dokumentationspflichten, sowie die Bearbeitung steuerrechtlicher (komplexer) Fragestellungen und die Umsetzung im Unternehmen. Dies umfasst u.a.:


  • Tax Reporting  im Rahmen von Monats-/ Quartals- und Jahresabschlüssen
  • Tax Compliance   
  • Erstellung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen, Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft oder Lohnsteueranrufungsausküunfte 
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Bearbeitung von steuerlichen Themen in den Bereichen der Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen und Betriebsprüfungen 
  • Bearbeitung von grenzüberschreitenden Meldepflichten (z.B. Meldung nach § 138 Abs. 2 AO, DAC 6)
  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
  • Unterstützung bei grenzüberschreitenden Steuerthemen (z.B. Betriebsstätten, Mitarbeiterentsendungen,)
  • Bearbeitung von Sonderprojekten (z.B. Umstrukturierungen)

Beratungsansatz

Wir verstehen uns als Ihr steuerlicher Berater, der Sie nicht nur punktuell oder projektbezogen beraten kann, sondern das sog. große Ganze sieht und Ihr Unternehmen versteht. Nur so können wir Sie steuerlich beraten, Verbesserungsvorschläge einbringen, auf künftige für Ihr Unternehmen relevante Gesetzesänderungen reagieren und bei deren Umsetzung oder Optimierung von Prozessen mitwirken. 


Denn jedes steuerliche Projekt oder Gesetzesänderung wirkt sich auf ein Unternehmen aus und bedarf Anpassungen von Prozessen und Systemen und mithin die Einbindung der verschiedensten Fachabteilungen. Die Notwendigkeit und der Umfang dieser Anpassungen sind sehr individuell und daher bei jedem Unternehmen unterschiedlich. Daher ist es notwendig die jeweiligen Fachabteilungen einzubeziehen und eine praktikable Lösung zu finden. Aufgrund unserer Unternehmenserfahrung können und wollen wir Sie hier gerne unterstützen.

Honorar

Wir bieten jedem Unternehmen ein für das gewünschte Leistungsspektrum individuelles Angebot an. Wir haben dabei stets im Blick, dass für die Einbindung in ein Unternehmen und für die Beratung unterschiedliche Maßstäbe gelten müssen. 


Eine hohe Transparenz über unser Honorar steht bei uns genauso im Vordergrund wie ein für Sie betriebswirtschaftlich interessantes Angebot. 


Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot. 



Unsere weiteren steuerlichen Beratungsleistungen:



Wir unterstützen Sie dabei die Herausforderungen im internationalen Steuerrecht  zu meistern und Ihre grenzüberschreitenden Sachverhalte steuerlich aufzustellen. 



Wir unterstützen Sie dabei Ihre steuerlichen Themen im Zusammenhang mit der laufenden Immobilienverwaltung sowie bei Immobilientransaktionen zu meistern.

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